Kein Aprilscherz: Alles wieder zu
Die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner wurde in der Landeshauptstadt Dresden an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung, um bereits erfolgte Öffnungen nicht wieder rückgängig machen zu müssen, wurde abgelehnt.
Ab heute gelten folgende Verschärfungen:
Schliessen müssen:
- Einrichtungen des Einzel- und Großhandels, die laut Corona-Schutz-Verordnung nicht zur Deckung des Grundbedarfs gehören; körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Kosmetik-, Nagel- oder Tattoostudios; botanische und zoologische Gärten sowie Tierparks, Museen, Galerien und Gedenkstätten
- Geöffnet bleiben dürfen: Betriebe für medizinisch notwendige Handlungen, Friseure und Fußpflegen, Blumen- und Bücherläden, Bibliotheken, Fahrschulen sowie Musikschulen für den Einzelunterricht.
- Individualsport zu zweit oder in Gruppen von bis zu 20 Kindern im Außenbereich oder Außensportanlagen ist ebenfalls nicht mehr möglich.
Ab 6.4.2021 kann der OB der Stadt Dresden eine neue Einschätzung der Lage vornehmen. Wir halten Euch hier auf dem Laufenden.