Beitragsordnung

Beitragsordnung des Vereins Soccer for Kids e.V.

 

§ 1 – Höhe der Mitgliedsbeiträge

  1. Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt monatlich 35,- EUR.
  2. Der Mitgliedsbeitrag für fördernde Mitglieder beträgt monatlich mindestens 1,- EUR und kann durch das fördernde Mitglied frei gewählt werden.
  3. Ein Mitglied wird mit dem Kalendermonat beitragspflichtig, welcher auf den Monat folgt, in dem die Mitgliedschaft Wirksamkeit erlangt.

 
§ 2 – Beitragspflicht in besonderen Fällen

  1. Für folgende Mitglieder wird ein Mitgliedsbeitrag nicht erhoben:
    a) Mitglieder, welche die Altersklasse der U8 nach der Spielordnung des Deutschen Fußball-Bundes noch nicht überschritten haben
    b) Schiedsrichter, die durch den zuständigen Fachverband für das Schiedsrichtersoll des Vereins anerkannt werden
    c) Übungsleiter, die verantwortlich eine Mannschaft des Vereins im Verbandsspielbetrieb betreuen und durch einen Übungsleitervertrag an den Verein gebunden sind
  2. Für folgende ordentliche Mitglieder, welche die Altersklasse der männlichen A-Jugend (U19) oder der weiblichen B-Jugend (U17) im Sinne der Spielordnung des Deutschen Fußball-Bundes noch nicht überschritten haben, beträgt abweichend von § 1 Abs. 1 der Mitgliedsbeitrag monatlich 20,- EUR:
    a) Mitglieder, bei denen mindestens ein Erziehungsberechtigter Schiedsrichter ist, der durch den zuständigen Fachverband für das Schiedsrichtersoll des Vereins anerkannt wird
    b) Mitglieder, bei denen mindestens ein Erziehungsberechtigter als Übungsleiter verantwortlich eine Mannschaft des Vereins im Verbandsspielbetrieb betreut und durch einen Übungsleitervertrag an den Verein gebunden ist
  3. Die Nichterhebung des Mitgliedsbeitrags nach Absatz 1 oder die Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags nach Abs. 2 erfolgt ausschließlich für Zeiträume, in welchen eine der unter Absatz 1 oder 2 genannten Voraussetzungen vorliegt. Hierbei gilt § 1 Abs. 3 sinngemäß.

 

§ 3 – Einzug der Mitgliedsbeiträge

  1. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils monatlich im Voraus bis spätestens zum Ersten des Monats für den laufenden Monat zu entrichten.
  2. Mitglieder, die während eines laufenden Kalenderjahres in den Verein eingetreten sind, haben den Mitgliedsbeitrag am Tag des Beginns der Beitragspflicht zu entrichten.
  3. Der Mitgliedsbeitrag ist ausschließlich durch Bankeinzug im Lastschriftverfahren zu zahlen. Herfür hat das Mitglied bei der Beantragung der Mitgliedschaft nach § 4 Abs. 4 der Satzung die entsprechende Ermächtigung zum Lastschrifteinzug zu erteilen.
  4. Bei Ausschluss des Mitglieds nach § 5 Abs. 2 der Satzung erfolgt keine Erstattung bereits gezahlter Mitgliedsbeiträge.
    Die Beitragsordnung wurde durch den Vorstand am 20.06.2023 beschlossen und tritt mit Wirkung zum 01.08.2023 in Kraft.