Beitragsordnung

Beitragsordnung des Vereins Soccer for Kids e.V.

 

§ 1 – Höhe der Mitgliedsbeiträge

  1. Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt monatlich 30,- EUR.
  2. Der Mitgliedsbeitrag für fördernde Mitglieder beträgt monatlich mindestens 1,- EUR und kann durch das fördernde Mitglied frei gewählt werden.
  3. Ein Mitglied wird mit dem Kalendermonat beitragspflichtig, welcher auf den Monat folgt, in dem die Mitgliedschaft Wirksamkeit erlangt.

§ 2 – Befreiungen von der Beitragspflicht

  1. Für folgende Mitglieder wird ein Mitgliedsbeitrag nicht erhoben:
    a) Mitglieder, soweit diese gleichzeitig in der Heidler Soccer Academy in 01257 Dresden, Siemensstraße 9, angemeldet sind und bereits an die Heidler Soccer Academy einen entsprechenden Beitrag entrichten sowie die Altersklasse der U8 nach der Spielordnung des Deutschen Fußball-Bundes noch nicht überschritten haben
    b) Schiedsrichter, die durch den zuständigen Fachverband für das Schiedsrichtersoll des Vereins anerkannt werden
    c) Übungsleiter, die verantwortlich eine Mannschaft im Verbandsspielbetrieb betreuen und durch einen Übungsleitervertrag an den Verein gebunden sind
  2. Der Mitgliedsbeitrag wird ausschließlich für Zeiträume nicht erhoben, in welchen eine der unter Absatz 1 genannten Voraussetzungen vorliegt. Hierbei gilt § 1 Abs. 3 sinngemäß.

 

§ 3 – Einzug der Mitgliedsbeiträge

  1. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils monatlich im Voraus bis spätestens zum Ersten des Monats für den laufenden Monat zu entrichten.
  2. Mitglieder, die während eines laufenden Kalenderjahres in den Verein eingetreten sind, haben den Mitgliedsbeitrag am Tag des Beginns der Beitragspflicht zu entrichten.
  3. Der Mitgliedsbeitrag ist ausschließlich durch Bankeinzug im Lastschriftverfahren zu zahlen. Herfür hat das Mitglied bei der Beantragung der Mitgliedschaft nach § 4 Abs. 4 der Satzung die entsprechende Ermächtigung zum Lastschrifteinzug zu erteilen.
  4. Bei Ausschluss des Mitglieds nach § 5 Abs. 2 der Satzung erfolgt keine Erstattung bereits gezahlter Mitgliedsbeiträge.
    Die Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung vom 13.12.2018 beschlossen.